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Das Gesetz vereinfacht die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen. Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben. Weitere Informationen dazu unter [ « Zurück ] |